Rechtsanwalt Dr. Yusuf Karaman, LL.M.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)​

Präambel

(1) jurahelden® betreibt eine Plattform für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Studierenden- Referendarnachhilfe in verschiedenen Fachgebieten sowie entsprechende Crashkurse (Nachhilfe). Die Dienstleistungen werden von den Kundinnen und Kunden (nachfolgend: Kunden) über die Internetplattform gebucht. Ziel der Nachhilfe ist es, den Kunden den jeweiligen universitären bzw. staatlichen (Assessor-)Prüfungsstoff zu vermitteln.

(2) Daneben bietet jurahelden® Korrektorate und Lektorate für Haus- und Seminararbeiten sowie für Bewerbungen an. Auch hier ist es Ziel, den universitären Erfolg der Kunden zu steigern sowie den Berufseinstieg zu erleichtern, indem Fehlerquellen auf ein Minimum reduziert werden sollen.

§ 1 Vertragspartner und Gegenstand des Vertrages

(1) Über diese Internetpräsenz abgeschlossene Verträge kommen zustande mit Dr. Yusuf Karaman, LL.M. (nachfolgend: jurahelden®), Herweg 65a, 51429 Bergisch Gladbach.

(2) jurahelden® erbringt gegenüber dem Kunden selbst oder mittels geeigneter Dozenten Nachhilfe und ist insofern berechtigt, sich ausreichend qualifizierter Dritter zu bedienen. Dies gilt gleichermaßen für Korrektorate und Lektorate.

(3) Der Nachhilfeunterricht sowie Korrektorate und Lektorate werden während der Dauer des Vertrages ausschließlich im Namen von jurahelden® Inhalt und Umfang des Nachhilfeunterrichts bestimmen sich nach dem gewählten Angebot. jurahelden® ist bei der Zuteilung der geeigneten Dozenten sowie dem nachträglichen Austausch der Dozenten frei, solange sie die erforderliche fachliche Qualifikation aufweisen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Festvergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem gewählten Angebot.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über ein mittels Ort, Personenanzahl und Stundenanzahl konfiguriertes Nachhilfepaket bzw. ein Crashkurs zu einem bestimmten Themengebiet bzw. -gebiete sowie ein Vertrag über Korrektorats- und Lektoratsleistungen kommt zustande, sobald jurahelden® das Vertragsangebot des Kunden angenommen hat. Der Kunde gibt durch Ausfüllen des entsprechenden Antragsformulars und Klicken auf „Jetzt kostenpflichtig buchen“ bzw. eine ähnliche Formulierung (etwa über PayPal) ein solches Angebot ab. Das Angebot des Kunden wird nicht durch die automatisch im Anschluss an den Bestellprozess versendete Bestätigung des Angebots durch jurahelden® angenommen, sondern erst durch eine gesondert zugesandte Annahme des Vertragsangebots bzw. erst durch die Erteilung des Unterrichts bzw. Crashkurses.

§ 3 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unseren Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

jurahelden
Dr. Yusuf Karaman, LL.M.
Kampstr. 5
51069 Köln
oder per E-Mail an: info@jurahelden.com

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von vierzehn Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für jurahelden® mit deren Empfang. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: *

…………………………………………………………………………………………………………………………………………
(Art der Dienstleistung, Vertragsnummer)

Bestellt am ………………………..(Datum)

Name des Kunden: ………………………..

Anschrift des Kunden:

…………………………………………………………………..

…………………………………………………………………..

…………………………………………………………………..

Unterschrift Kunde:  …………………..……..
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum: …………………………………………….……..

(*) Unzutreffendes streichen

§ 4 Erteilung des Nachhilfeunterrichts

(1) Die konkreten Modalitäten der Nachhilfeerbringung (z.B. Datum, Uhrzeit und Ort) sind vom Dozenten in Absprache mit dem Kunden festzulegen.

(2) Der Nachhilfeunterricht findet je nach gebuchtem Paket vereinbarungsgemäß persönlich vor Ort oder unter der Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln statt. Eine Unterrichtsstunde entspricht 60 Minuten. Eine Unterrichtseinheit beträgt mindestens 60 Minuten.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die mit dem Dozenten festgelegten Termine einzuhalten. Sollte der Kunde aus dringenden Gründen, insbesondere Krankheit, an der Teilnahme am vereinbarten Unterricht verhindert sein, muss er dies soweit möglich mindestens 24 Stunden vor Beginn der Unterrichtseinheit beim Dozenten anzeigen. Bei einem schuldhaft nicht rechtzeitig angekündigten Nichterscheinen des Kunden gilt die vereinbarte Unterrichtseinheit als vom Dozenten geleistet.

(4) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann vor Erteilung der ersten Unterrichtseinheit eine kostenlose Vorbesprechung erfolgen.

§ 5 Crashkurse

(1) Die Crashkurse dienen in der Regel der Vorbereitung auf das erste oder zweite juristische Staatsexamen; Gegenstand des jeweiligen Crashkurses sowie weitere Details zum Inhalt und Ablauf sowie etwaigen Unterlagen werden zuvor auf der Webseite (jurahelden.com) bekanntgegeben.

(2) Die Crashkurse finden online über einen Telekommunikationsanbieter, wie etwa Zoom, Teams oder Google Meet statt mit mehreren Kursteilnehmern gleichzeitig statt. Der Link zu dem entsprechenden Kurs wird kurz vorher, in der Regel einen Tag vor Beginn des Kurses an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse verschickt.

(3) Der Kunde hat die für die Fernkommunikation notwendigen technischen Hilfsmittel einzurichten. Für den elektronischen Fernunterricht benötigt der Kunde insbesondere ein Headset sowie eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Datenübertragungskapazität. Auf Kundenseite dabei entstehende Kosten trägt der Kunde selbst. Hierzu notwendige vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Der Anbieter wird weder im Auftrag von jurahelden® tätig, noch bedient sich jurahelden® seiner zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kunden.

(4) Es ist streng untersagt, Aufzeichnungen zu erstellen sowie diese zu verbreiten. Etwaige Verstöße werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für die Weitergabe von Unterrichtsmaterial.

(5) Zur Teilnahme über den Link im Sinne des Absatzes 1 ist lediglich der Kunde berechtigt, der die Dienstleistung gebucht hat. Die Teilnahme von mehreren Personen über diesen Link bei nur einer Buchung ist untersagt und begründet eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € durch die Weitergabe des Links.

(6) jurahelden® behält sich vor, Crashkurse bis zu 3 Tage vor dem angekündigten Termin im Krankheitsfalle abzusagen, wenn nicht rechtzeitig ein geeigneter Ersatz-Dozent organisiert werden kann; Gleiches gilt, wenn eine Mindest-Teilnehmerzahl von 50 Teilnehmer erreicht wird. In diesen Fällen besteht weder ein Anspruch auf Durchführung des Crashkurses noch bestehen Ersatzansprüche.

(7) Aus organisatorischen Gründen und zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes, kann es sein, dass Fragen und Anmerkungen während des Kurses nicht zugelassen werden und erst nach Kursende per E-Mail an info@jurahelden.com oder über einen anderen vom Dozenten benannten Kommunikationskanal zu stellen sind. Ein Anspruch auf eine Fragerunde während des Kurses besteht aufgrund der Menge des zu behandelnden Prüfungsstoffs nicht.

§ 6 Zahlung der Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der entsprechend vereinbarten Vergütung ausschließlich an jurahelden®. Der Dozent ist nicht zur Entgegennahme der Vergütung berechtigt.

(2) Die Vergütung wird mit Abschluss des Vertrages fällig.

§ 7 Persönlicher Nachhilfeunterricht

(1) Der persönliche Nachhilfeunterricht erfolgt vereinbarungsgemäß in Einzel- oder Gruppenstunden.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Realisierung einer angemessenen Arbeitsatmosphäre. Insbesondere hat er einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dabei ggf. entstehende Kosten trägt der Kunde.

§ 8 Elektronischer Nachhilfeunterricht

(1) Der elektronische Nachhilfeunterricht erfolgt vereinbarungsgemäß unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln. Als solche gelten insbesondere Telefonanrufe, E-Mails sowie der Einsatz von Tele- und Mediendiensten.

(2) Der Kunde hat die für die Fernkommunikation notwendigen technischen Hilfsmittel einzurichten. Für den elektronischen Fernunterricht benötigt der Kunde insbesondere eine (kostenlose) Sprachübertragungssoftware, ein Headset sowie eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Datenübertragungskapazität. Auf Kundenseite dabei entstehende Kosten trägt der Kunde selbst. Hierzu notwendige vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Der Anbieter wird weder im Auftrag von jurahelden® tätig, noch bedient sich jurahelden® seiner zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kunden.

§ 9 Gruppenunterricht

(1) Gruppenunterricht findet in Kleingruppen mit zwei oder drei Studierenden statt. Die Größe der Gruppe richtet sich nach dem gewählten Angebot.

(2) Vertragspartner und damit Kunde von jurahelden® ist ausschließlich derjenige, der die Buchung vornimmt. Der Kunde ist verantwortlich für die Zusammensetzung und Organisation der übrigen Gruppenteilnehmer.

§ 10 Sonstige Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die mit dem Dozenten vereinbarten Materialien zu den vereinbarten Unterrichtseinheiten mitzubringen.

(2) Der Kunde zeigt dem Dozenten diejenigen Prüfungsleistungen an, auf die der Nachhilfeunterricht den Kunden vorbereiten soll. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der für ihn maßgeblichen Prüfungsnormen, insbesondere der universitären Prüfungsordnungen und des jeweiligen Landeshochschulgesetzes.

(3) Anfragen nach konkreter inhaltlicher Hilfestellung bei der Erstellung von schriftlichen Prüfungsleistungen (insbesondere Hausarbeiten und Seminararbeiten) sind unzulässig. Der Kunde erklärt mit Vertragsschluss, dass keine solche Anfrage vorliegt.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien nicht zu vervielfältigen oder sie an Dritte weiterzugeben.

(5) Ist der Kunde mit dem ausgewählten Dozenten oder dem erteilten Unterricht unzufrieden, hat er dies unverzüglich dem lokalen Ansprechpartner anzuzeigen. jurahelden® bemüht sich in einem solchen Fall um die Zuweisung eines anderen, geeigneten Dozenten. Dies gilt nicht für Crashkurse.

§ 11 Korrektorats- und Lektoratsleistungen

(1) Das Ziel der textbezogenen Leistungen von jurahelden® sind die weit überwiegende Reduzierung aller vom Kunden verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat), die stilistische Optimierung des Textes sowie Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil (Lektorat). Die durch jurahelden® vorgenommenen Korrekturen/Vorschläge werden in einer für den Kunden nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet. Wird jeweils nur eine der hier genannten Leistungen beauftragt, übernimmt jurahelden® keine Haftung für den Ausgangstext im Übrigen (zB wenn sich durch Lektoratsleistungen Änderungsbedarf an der Formatierung oder wenn sich durch Formatierungsleistungen Änderungsbedarf am Text ergibt).

(2) Unabhängig vom Bestehen eines Mangels bietet jurahelden® dem Kunden auf dessen Wunsch unter folgenden Voraussetzungen eine kostenfreie Nachbearbeitung des überarbeiteten Ausgangstextes an: Sollte der Kunde mit der Leistung von jurahelden® unzufrieden sein, kann er innerhalb von 48 Std. nach Zusendung des überarbeiteten Ausgangstextes eine nochmalige Überarbeitung kostenfrei beauftragen. Ausgeschlossen von der kostenfreien Nachbearbeitung sind Express-Aufträge, die binnen 24h von jurahelden® geleistet werden müssen. Die Nachbearbeitung erfolgt innerhalb einer Frist von maximal 4 Werktagen.

(3) Nach allgemeiner Lebenserfahrung führen die beauftragten Leistungen regelmäßig nicht zu einer Beseitigung aller Fehler. Ein Fehler in diesem Sinne liegt vor, wenn die Rechtschreibung, Grammatik oder der Satzbau von den möglichen Schreibweisen oder Formulierungen des jeweils aktuellen Duden abweicht und nach diesem als falsch gilt. Der Vertragserfolg ist daher bereits eingetreten, wenn jurahelden® mindestens 85% der im Ausgangstext vorhandenen Fehler berichtigt. Dem Kunden ist insoweit bekannt und er erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie eine nach gewöhnlichen Maßstäben zu kurze Frist zur Leistungserbringung aus dem Verhältnis des Textumfangs zum gewünschten Rückgabetermin den Vertragserfolg beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch vereinzelt Fehler im Text verbleiben können. Bei Express-Aufträgen mit einem Textvolumen von mehr als 2000 Wörtern gilt der Vertragserfolg daher bereits als eingetreten, wenn jurahelden® 70% der im Ausgangstext vorhandenen Fehler berichtigt.

(4) Etwaige Mängel sind nach der Natur des Vertragsverhältnisses stets offensichtlich und daher vom Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Übersendung des überarbeiteten Textes (Abnahme) zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde keine Ansprüche wegen dieser Mängel mehr geltend machen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(5) Soweit der Kunde Gewährleistungsrechte aus Stellungnahmen von Dritten ableitet, müssen diese nebst der Authentifizierung des Dritten schriftlich an jurahelden® weitergeleitet werden, um eine etwaige Mangelhaftigkeit der Vertragsleistungen aus Gründen, die weder Vertragsgegenstand sind, noch den branchenüblichen Standards entsprechen, überprüfen zu können.

(6) Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt entsprechend der Vereinbarung in Papierform oder in Datenform. jurahelden® übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten korrigierten Texte. Die Leistungspflichten sind erfüllt, wenn die überarbeiteten Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben worden sind. Der Versand auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) oder auf eine andere Art der Fernübermittlung erfolgt auf alleinige Gefahr des Kunden. Bei Übersendung der korrigierten Texte per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

(7) Für den Ausnahmefall, dass durch die Bearbeitung der Ausgangstexte eine Miturheberschaft begründet wird, überträgt jurahelden® dem Kunden mit der vollständigen Zahlung sämtlicher noch offenen Forderung aus der Geschäftsbeziehung die ausschließlichen Nutzungsrechte an den überarbeiteten Texten inklusive der Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Vermietung, Veröffentlichung und Bereithaltung der Vorlagen zum Download. jurahelden® stellt insoweit sicher, dass sie hinsichtlich etwaiger Miturheberschaften ihrer Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen verfügungsbefugt ist und stellt den Kunden vorsorglich von etwaigen Ansprüchen im Fall einer Miturheberschaft frei.

§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Korrektorats- und Lektoratsleistungen

Um einen reibungslosen Ablauf eines Auftrages zu gewährleisten, müssen durch den Kunden Mitwirkungspflichten erfüllt werden. Diese Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden, auf deren Einhaltung Leistungen von jurahelden®, insbesondere Terminbestätigungen, beruhen.

  1. Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien vollständig und leserlich zur Verfügung.
  2. Der Kunde dokumentiert bei Vertragsschluss in schriftlicher Form, wenn die Erbringung der Leistung nur während eines bestimmten Zeitraumes möglich ist und eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellen würde.
  3. Texte müssen als in einem Textverarbeitungsprogramm gesetzte Datei geliefert werden. Übernimmt jurahelden® mit Zustimmung des Kunden die Übertragung aus einem anderen Datenformat (zB .pdf), gilt die sich daraus ergebende Datei als Ausgangstext.
  4. Die Daten müssen virenfrei sein. Eingehende Daten sind auf Viren zu prüfen.
  5. Der Kunde garantiert, dass er die Nutzungsrechte an den Vorlagen und an den zu bearbeitenden Materialien hat, insbesondere dass er über das Recht verfügt, anderen die Nutzung, insbesondere die Bearbeitung und Vervielfältigung dieser Vorlagen zu gestatten. Der Kunde wird jurahelden® von sämtlichen Ansprüchen und außergerichtlichen sowie gerichtlichen Kosten und Ersatzansprüchen freihalten, die aus der Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter hergeleitet werden.
  6. Der Kunde steht für die Rechtmäßigkeit der überlassenen Inhalte ein und stellt jurahelden® von Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger rechtswidriger Inhalte zB gem. §§ 184-189 StGB oder aus dem rechtswidrigen Verbreiten von Schriften iSv § 11 Abs. 3 StGB frei.

Der Kunde stimmt zu, dass jurahelden® zur Vertragserfüllung jederzeit Dritte einsetzen darf.

§ 13 Vertragsbeendigung

jurahelden® ist berechtigt, den Vertrag über die Erteilung von Nachhilfeunterricht/Crashkurs sowie den Vertrag über Korrektorats- und Lektoratsdienstleistungen jederzeit fristlos zu kündigen, wenn der Kunde die vereinbarten Pflichten verletzt.

§ 14 Datenschutz

(1) Im Rahmen des Nachhilfeunterrichts bzw. Crashkurses werden Teilnehmerdaten gespeichert. jurahelden® verpflichtet sich, sämtliche bei der Durchführung dieses Vertrages erlangten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet allein an die lokalen Koordinatoren und Dozenten statt, soweit es der Koordinierung und Durchführung des Nachhilfeunterrichts dient.

(2) jurahelden® ist berechtigt, dem Kunden unter der vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilten Rufnummer, E-Mail-Adresse oder Postadresse Text- oder Bildmitteilungen zu Zwecken der Beratung und Bewerbung von Produkten in Zusammenhang mit bestehenden und gegebenenfalls noch abzuschließenden Verträgen zukommen zu lassen, sofern der Kunde der Zusendung zugestimmt hat. Der Kunde ist berechtigt, eine erteilte Zustimmung schriftlich zu widerrufen.

(3) jurahelden® sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der von ihr zu bearbeitenden Vorlagen zu und verpflichtet sich, im Falle der Beauftragung Dritter, diese zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Darüber hinaus ist jurahelden® verpflichtet, die zum Zwecke der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. jurahelden® haftet nicht für den unbefugten Zugriff Dritter beim Versand per E-Mail oder per Brief, insbesondere bei der Kommunikation mit dem Kunden in elektronischer Form, da eine vollständige Sicherheit nicht gewährleistet werden kann.

§ 15 Haftungsausschluss

(1) jurahelden® schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von jurahelden®.

(2) jurahelden® haftet nicht für bestimmte Prüfungsergebnisse (Noten) oder das Nichtbestehen einer Prüfung. Alle gebuchten Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

(3) Für Schäden, die durch Viren entstehen, übernimmt jurahelden® keine Haftung. Die gesamte EDV sowie ein und ausgehende E-Mails werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei elektronischen Lieferungen von Dateien ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien auf Viren verantwortlich.

§ 16 Rücktrittsrecht, Lieferzeiten, Teilleistungen

(1) Eine Haftung für Schäden oder Verzögerungen nicht nur vorübergehender Art, die durch höhere Gewalt entstanden sind, ist ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche, Netzwerk- und Serverfehler, andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von jurahelden® nicht zu vertretenden Hindernisse. In diesen Ausnahmefällen ist jurahelden® berechtigt, die Frist zur Erbringung der Leistung angemessen, mindestens jedoch um die Dauer der Behinderung, zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(2) jurahelden® ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn eine Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und dies für den Kunden zumutbar ist. Eine Verpflichtung zu Teillieferungen besteht nicht, es sei denn dies wurde ausdrücklich in Textform vertraglich zwischen den Parteien vereinbart.

(3) Werden jurahelden® nach Abschluss des Vertrages rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte bekannt, so hat jurahelden® das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Kunde im vollen Umfang. Sofern bis zum Rücktrittszeitpunkt noch keine Leistungen erbracht worden sind, behält jurahelden® 50% des Netto-Auftragsvolumens als Stornierungsgebühren ein.

(4) Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Kunde den ihm obliegenden Pflichten nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Hält jurahelden® einen Liefertermin nicht ein, so hat der Kunde in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar ist oder wird, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin wirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt automatisch als durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nach dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

§ 18 Schriftformklausel

Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.